Kommunalpolitik
Um die defizitäre Notfallversorgung durch Vergütungszuschläge auch weiterhin auf einem qualitativ hohen Niveau gewährleisten zu können, hat der Gesetzgeber 2018 dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegeben, ein Stufenmodell von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu definieren. Die Ausgestaltung dieses Modells oblag hierbei der Selbstverwaltung der Ärzte, Kassen und Krankenhäuser und wurde nicht von der Politik vorgegeben.
Die dort beschlossenen Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen sind nun die Grundlage dafür, dass Krankenhäuser zukünftig Vergütungszuschläge bekommen können.
Unsere Genossen in der Münsterstadt wollen sich vom Landratsamt unabhängig machen und eine eigene Verkehrsbehörde aufbauen. Ich kann das sehr gut nachvollziehen und unterstütze sie dabei.