Die beste Sterbehilfe ist eine gute palliativmedizinische Versorgung

Veröffentlicht am 18.10.2015 in Kreisverband

Ein schwieriges Thema, bei dem man wohl nie allen Aspekten gerecht werden kann, haben Birte Könnecke und der Emmendinger Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner zusammen mit dem Onkologen Tilmann Kirste in der Stube in Au bearbeitet. Es ging um die aktuelle Diskussion zum assistierten Suizid – der oft und nicht ganz richtig – als aktive Sterbehilfe oder „Tod auf Verlangen“ bezeichnet wird.

Johannes Fechner erklärte den Stand der Debatte in einem kurzen Impulsvortrag und verglich die aktuelle Rechtslage mit den derzeit diskutierten vier interfraktionellen Anträgen. Im Moment macht sich ein Arzt nicht strafbar, wenn er einem Sterbewilligen, der dies aus freien Stücken so beschließen kann, ein Mittel überlässt mit dem der Patient seinen Freitod herbeiführen kann.

Die vier Anträge unterscheiden sich sehr stark. Ein erster sehr scharfer Entwurf aus konservativ-christlichen Kreisen möchte den assistierten Freitod unter Strafe stellen. Dem steht ein Antrag gegenüber, der genau das weitgehend liberalisieren möchte und beispielsweise auch Sterbevereine ein solches Vorgehen erlauben würde. Ein dritter Entwurf, der auch innerhalb der SPD viele Anhänger findet möchte das im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln und ein vierter Antrag setzt auf eine gemäßigte Verschärfung bei der „gewerbsmäßige Sterbehilfe“ unter Strafe gestellt werden soll, während es beispielsweise Verwandten freigestellt bliebe.

In seiner Zusammenfassung beleuchtete Fechner die Vor- und Nachteile dieser Varianten und plädierte schließlich dafür, gar nichts zu ändern. Ein starke Verschärfung würde Ärzte kriminalisieren, eine völlig Freigabe liefe auf ein Tötungsgewerbe hinaus, die BGB-Regelung stellt eine so weitreichende Entscheidung auf eine Stufe mit einem einfachen Kaufvertrag und würde letztlich auf einen Rechtsanspruch auf Sterbehilfe hinauslaufen und eine mäßige Verschärfung führt zu großer Rechtsunsicherheit.

Nach Fechner sollte sich der Staat aus dieser Fragestellung heraushalten. Die Ärzte zeigen in dieser Frage ein sehr hohes Berufsethos und handelten sehr verantwortungsbewußt. Es besteht also kein Bedarf an einer Neuregelung. So sähen es auch alle Strafrechtswissenschaftler und die Ärzteverbände.

Und so sah es auch der Onkologe und Palliativmediziner Kirste. Er berichtete aus seiner langjährigen Praxis und hob die Erfolge der palliativen Einrichtungen hervor. Die gäbe es allerdings nur in den Großstädten und in unserer Gegend würden eigentlich nur Freiburg und die unmittelbare Umgebung profitieren. Die an sich flächendeckende Versorgung sei allerdings in weiter Ferne und auch die Abläufe sind schlecht. Es gibt in der SAPV (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung) mehr Ärzte in der Begutachtung der Fälle, als es ausführende Ärzte gibt. Die Krankenkassen sehen ausschließlich die Kostenkontrolle und verhindern eine adäquate Versorgung.

In der anschließenden sehr ernsthaften und mitfühlenden Diskussion wurden viele Aspekte dieser Themenstellung auch anhand von eigenen Erfahrungen im familiären Umfeld oder im Freundes- und Bekanntenkreis diskutiert. Bei vielen klang eine ähnliche Vorstellung wie die von den beiden Experten geäußerte Meinung durch, andere plädierten dafür, dem Kranken eher ein Recht auf Sterben zuzugestehen und betonten, dass man in einer solchen Hilfe auch einen letzten Liebesdienst sehen kann. Birte Könnecke wies darauf hin, dass mit dem kategorischen Ausklammern der aktiven Sterbehilfe, Menschen, die sich nicht mehr selber helfen können, der Weg zum selbstbestimmten Sterben komplett verwehrt wird. Insgesamt war die Diskussion vom großen Respekt gegenüber den jeweils anderen Meinungen geprägt und wurde von allen Teilnehmern als bereichernd empfunden.

Große Einigkeit bestand aber darin, dass die palliativmedizinische Versorgung auch wegen der demographischen Entwicklung ausgebaut werden muss. Kirste, aber auch mehrere Diskussionsteilnehmer konnten hier über viele Beispiele berichten, die ein würdiges Sterben terminal Kranker ermöglichten, weil den Patienten der eigene Abschied vom Leben in Hospizen oder Palliativabteilungen erleichtert werden konnte.

Oswald Prucker

 

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